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Liebe Leserinnen und Leser!

Mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wollen wir heuer noch einmal über bereits veröffentlichte bzw. zur Veröffentlichung angekündigte CERV-„Calls“ informieren. Auch möchten wir Sie in dieser Ausgabe über die Umsetzung von CERV in den beiden letzten Jahren in Kenntnis setzen.

Wir melden uns wieder im Jänner 2023 mit dann voraussichtlich vorliegenden Informationen zu weiteren, neuen CERV-„Calls“. Bis dahin verbleiben wir mit den besten Grüßen.


Ihre Nationale Kontaktstelle

Derzeit sind zwei „Calls“ zur Veröffentlichung angekündigt; zwei weitere Aufrufe wurden bereits veröffentlicht (über diese haben wir in unserer letzten Newsletter-Ausgabe berichtet). Für alle vier „Calls“ sind die entsprechenden Unterlagen („Call documents“) am „Funding and Tender Opportunities Portal“ (FTOP) der Europäischen Kommission (bereits) verfügbar.

Folgende Aufrufe haben am FTOP derzeit den Status „angekündigt“:


Sensibilisierung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Bezug auf den Aufbau von Kapazitäten und die Umsetzung der EU-Grundrechtecharta" (angekündigt; Veröffentlichung vorauss. am 24. Jänner 2023)

Teilnahmevoraussetzungen:
Einreichendes Konsortium muss zumindest aus einem Antragsteller (Koordinator) bestehen; dieser muss eine private Organisation ohne Erwerbszweck sein. Ko-Antragsteller kann eine öffentliche Stelle oder private Organisation sein; unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Organisationen mit Erwerbszweck als Ko-Antragsteller zugelassen. Nationales oder transnationales Konsortium.

Finanzierungshöhe: Mindestens 75.000 €; Anteil der EU-Kofinanzierung: 90 %.

Einreichfrist: 25. Mai 2023.

Themenschwerpunkte:
Folgende Prioritäten stehen zur Wahl, wobei ein Projektantrag im Rahmen des Aufrufes nur eine(s) dieser Themen/Prioritäten abdecken darf:

  • Kapazitätsaufbau und Sensibilisierung für die EU-Charta für Grundrechte;
  • Förderung von Rechten und Werten durch Stärkung des öffentlichen Raums;
  • Strategische Prozessführung;
  • Schutz von Werten und Rechten durch Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen;
  • Förderung eines günstigen Umfelds für den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern).
Weiterführende Informationen:


Städtenetzwerke (angekündigt; Veröffentlichung voraussichtlich am 19. Jänner 2023)

Teilnahmevoraussetzungen:
Städte oder Gemeinden und/oder andere Verwaltungsebenen oder öffentliche oder private Organisationen (ohne Erwerbszweck), welche lokale Behörden vertreten; Konsortium aus zumindest vier Antragstellern (einschließlich Koordinator) aus vier verschiedenen förderfähigen Ländern (wobei Projektaktivitäten in zumindest zwei Ländern umzusetzen sind).

Finanzierungshöhe: unbegrenzt.

Einreichfrist: 20. April 2023.

Themenschwerpunkte:

  • Bewusstseinsbildung über die EU-Bürgerrechte und die damit verbundenen gemeinsamen europäischen Werte und demokratischen Standards;
  • Bewusstseinsbildung für den 30. Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags von Maastricht;
  • Bewusstseinsbildung, Aufbau von Wissen und Austausch bewährter Verfahren über die Vorteile von Vielfalt sowie wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus auf lokaler Ebene;
  • Zusammenbringen von Bürgerinnen und Bürgern, um Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz zu diskutieren sowie über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Leben in ihren lokalen Gemeinschaften. Auch können die Projekte mit der Initiative Neues Europäisches Bauhaus in Verbindung stehen.
Weiterführende Informationen:
Folgende Aufrufe sind bereits veröffentlicht:


Förderung der Gleichstellung; Kampf gegen Rassismus, Fremdenhass und Diskriminierung (geöffnet)

Teilnahmevoraussetzungen:
Grundsätzlich mindestens zwei Organisationen als öffentliche Stelle oder private Organisation zum größten Teil ohne Erwerbszweck (unter bestimmten Voraussetzungen sind Organisationen mit Erwerbszweck allerdings auch unter der gegebenen "Einschränkung" zugelassen). Einreichen kann sowohl ein nationales oder ein transnationales Konsortium. Die genauen Voraussetzungen für den Koordinator bzw. Partner sind pro Call-Priorität in den Unterlagen näher spezifiziert.

Finanzierungshöhe: Mindestens € 100.000; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90%.

Einreichfrist: 20. Juni 2023.

Themenschwerpunkte:

  • Kampf gegen Diskriminierung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Intoleranz, einschließlich Antiziganismus, Rassismus gegen Schwarze, Antisemitismus und antimuslimischem Hass;
  • Förderung von Diversity Management und Integration am Arbeitsplatz (im öffentlichen als auch im privaten Sektor);
  • Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Förderung ihrer Gleichstellung durch die Umsetzung der Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ;
  • Beschränkte Aufforderung an öffentliche Behörden und Einrichtungen (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene) zwecks Verbesserung ihrer Reaktionsfähigkeit auf Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischen Hass und Fremdenfeindlichkeit, LGBTIQ-Phobie und alle anderen Formen von Intoleranz
Weiterführende Informationen:


Verhinderung und Kampf gegen gender-basierter Gewalt und Gewalt gegen Kinder - Vergabe von Fördermitteln an Drittorganisationen der Zivilgesellschaft (geöffnet)


Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene tätig sind, bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie verschiedener Formen von Gewalt gegen Kinder zu unterstützen, zu stärken und ihre Kapazitäten auszubauen. Dabei soll - zum ersten Mal im Rahmen dieser Aufforderung - eine begrenzte Anzahl von transnationalen, nationalen oder regionalen Akteuren finanziert werden, welche die Kapazitäten von auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft aufbauen und die Finanzhilfe an diese weitergeben („Re-granting“-Ansatz).

Teilnahmevoraussetzungen:
Einreichendes Konsortium muss zumindest aus einem Antragsteller (Koordinator) bestehen; dieser muss eine öffentliche Stelle oder private Organisation ohne Erwerbszweck sein. Der Koordinator oder - im Falle eines Konsortiums - zumindest ein Partner muss 3 Jahre Erfahrung in der Umsetzung von Kapazitätsaufbauaktivitäten für zivilgesellschaftliche Organisationen sowie in der Vergabe und Verwaltung von Fördermitteln haben.

Finanzierungshöhe: Das beantragte EU-Fördervolumen muss mindestens € 1,5 Mio. und darf höchsten € 3 Mio. umfassen; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90%.

Einreichfrist: 19. April 2023.

Weiterführende Informationen:


CERV-Umsetzung 2021/2022

In dieser Newsletter-Ausgabe möchten wir Sie auch über die Ergebnisse der „Call-Zyklen“ 2021 und 2022 informieren. Die Informationen wurden von der Europäischen Kommission bereitgestellt.
Call-Ergebnisse 2021/2022

Verfolgen Sie auf unserer Website auch die Liste über alle bislang zur Förderung ausgewählten Projektanträge mit österreichischer Beteiligung (Koordination, Partner, assoziierter Partner) - und zwar gegliedert nach Aktionsbereichen. Es werden nur jene Projektanträge angeführt, für die bereits eine Fördervereinbarung abgeschlossen wurde.
Liste über österreichische Projektteilnahmen 2021/2022


eu-llogo

CERV-Website der Nationalen Kontaktstelle

Laufend aktualisierte Informationen zu aktuellen Aufrufen finden Sie auch auf unserer Website www.cerv.at.