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Liebe Leserinnen und Leser!


Wir möchten mit dieser Ausgabe unserer Newsletter vor allem über neue Calls zum Jahreszyklus 2024 informieren.

Ihre Nationale Kontaktstelle

Folgende Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen („Calls“) sind derzeit geöffnet bzw. bereits am FTOP angekündigt. Letzteres bedeutet, dass die Call-Unterlagen bereits verfügbar sind, eine Einreichung aber erst ab dem Tag der Call-Öffnung möglich ist.

  • Rechte des Kindes und Beteiligung von Kindern (geöffnet);
  • Einreichung von Vorschlägen für zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für den Schutz und die Förderung der Werte der Union einsetzen: Aufforderung an Vermittler - Unterstützung für Drittorganisationen (geöffnet);
  • Verhütung und Kampf gegen gender-basierte Gewalt und Gewalt gegen Kinder (angekündigt);
  • Förderung der Gleichstellung der Geschlechter (angekündigt);
  • Städtenetzwerke, kommunale Netzwerke (angekündigt)
Im Folgenden möchten wir Ihnen die am FTOP neu angekündigten Calls näher vorstellen (die beiden bereits geöffneten Calls wurden in der letzten Newsletter-Ausgabe präsentiert):


Call „Verhinderung von und Kampf gegen gender-basierte Gewalt und Gewalt gegen Kinder (DAPHNE)“ (angekündigt)

Thematische Prioritäten:

  1. Groß angelegte und langfristige transnationale Maßnahmen zu folgenden Themen: Bekämpfung von häuslicher Gewalt, von schädlichen Praktiken, von geschlechtsspezifischer Internetgewalt, von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und von Geschlechterstereotypen sowie gezielte Maßnahmen;
  2. zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern und Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt;
  3. zur Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Bereich, in Intimbeziehungen und im Internet, auch durch gezielte Maßnahmen gegenüber den Tätern;
  4. damit integrierte Kinderschutzsysteme in der Praxis funktionieren.
Teilnahmevoraussetzungen: Einreichung durch ein Konsortium von mindestens zwei Antragstellern; diese müssen eine öffentliche Stelle oder eine private Organisation sein; Hauptantragssteller muss eine Organisation ohne Erwerbszweck sein (unter bestimmten Voraussetzungen sind Organisationen mit Erwerbszweck zugelassen). Transnationalität: Im Rahmen der Priorität 1 verpflichtend; unter den Prioritäten 2 bis 4 ist eine Einreichung sowohl als nationales oder als transnationales Konsortium möglich.

Finanzierungshöhe: Priorität 1: Das beantragte EU-Fördervolumen muss mindestens € 1 Mio. sowie höchsten € 2,5 Mio. umfassen; Priorität 2 bis 4: EU-Fördervolumen von mindestens € 100.000 bzw. höchsten € 1 Mio.; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt für alle Prioritäten 90 %.

Laufzeit: 12. Dezember 2023 - 26. März 2024.

Weiterführende Informationen:


„Förderung der Gleichstellung der Geschlechter“ (angekündigt)

Thematische Prioritäten:

  1. Bekämpfung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles („gender care gap“) durch einen geschlechtertransformativen Ansatz und das Hinterfragen von Geschlechterstereotypen;
  2. Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie.
Teilnahmevoraussetzungen: Priorität 1: Einreichung durch ein Konsortium von mindestens zwei Antragstellern; diese sind entweder eine juristische Person (öffentliche Stelle oder private Organisation) oder eine internationale Organisation; Koordinator muss eine Organisation ohne Erwerbszweck sein (unter bestimmten Voraussetzungen sind Organisationen mit Erwerbszweck zugelassen). Einreichen kann sowohl ein nationales oder ein transnationales Konsortium; Priorität 2: Einreichendes Konsortium muss zumindest aus einem Hauptantragsteller bestehen (kann auch Mitantragsteller einbeziehen); Hauptantragsteller muss eine nationale Behörde sein, die für die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie zuständig ist. Mitantragsteller (falls zutreffend) sind entweder juristische Personen (öffentliche Stellen oder private Organisationen) oder internationale Organisationen; es wird nur 1 Antrag pro Mitgliedsstaat akzeptiert.

Finanzierungshöhe: EU-Fördervolumen von mindestens € 100.000riorität 1; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt für alle Prioritäten 90 %.

Laufzeit: 12. Dezember 2023 - 29. Februar 2024.

Weiterführende Informationen:


Call „Städtenetzwerke, kommunale Netzwerke“ (angekündigt)

Thematische Prioritäten:
Unter anderem:

  • Förderung des Bewusstseins und des Wissens über die Rolle von Minderheiten und deren Beitrag zur kulturellen Entwicklung Europas;
  • Stärkung der europäischen Dimension und der demokratischen Legitimität des EU-Entscheidungsprozesses sowie Unterstützung der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Leben;
  • Diskussion von Maßnahmen im Bereich Klima und Umwelt, einschließlich energiebezogener Fragen, dem Thema Solidarität und dem Austausch bewährter Verfahren.
Teilnahmevoraussetzungen:
Einreichung durch ein Konsortium von mindestens vier Antragstellern (Haupt- und drei Mitantragssteller) aus unterschiedlichen förderfähigen Ländern (wobei Aktivitäten in zumindest zwei Ländern stattfinden müssen). Dieses muss sich aus Städten oder Gemeinden zusammensetzen und/oder aus anderen Verwaltungsebenen bzw. öffentlichen oder privaten Organisationen (ohne Erwerbszweck), welche die lokale Behörden vertreten.

Finanzierungshöhe: unbegrenzt; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90 %.

Laufzeit: 14. Dezember 2023 - 18. April 2024.

Weiterführende Informationen:
Call-Informationen am FTOP (Englisch);


Upcoming event: Online-Info-Session der EACEA zum Call "Schutz und Förderung der Werte der Union: Aufforderung an Vermittler (Unterstützung für Dritte)" am 7. Dezember 2023; 14:00 – 16:30 Uhr.

Im Rahmen dieser von der Europäischen Agentur für Kultur, Bildung und Audiovisuelles (EACEA) organisierten Online-Veranstaltung (in englischer Sprache; Webex) wird über Ziele, Förderkriterien sowie praktische Aspekte des Einreichungsverfahrens im Rahmen des bis 7. März 2024 laufenden Calls informiert.

Teilnahme und Programm; Fragen zum Call können vorab an folgende Adresse geschickt werden: EACEA-CERV@ec.europa.eu

Nähere Informationen zu diesem Call finden Sie – wie bereits oben hingewiesen - auf dem "Funding and Tender Opportunities Portal" der Europäischen Kommission.


Upcoming events: Online-Info-Veranstaltungen im Rahmen der CERV Citizens' Fora:

Im Rahmen dieser von mehreren nationalen Kontaktstellen (darunter auch die CERV-Kontaktstelle Österreich) organisierten Online-Veranstaltungsreihe wird grundsätzlich über die derzeit veröffentlichten Calls informiert. Vor allem aber wird potentiellen Antragstellerinnen und Antragstellern hierbei die Möglichkeit eingeräumt, Projektideen auszutauschen und Kooperationspartner zu finden. Auch sollen Projektbeispiele aus vorangegangenen Calls "good-practice" veranschaulichen. Die Veranstaltungen finden in englischer Sprache statt.

Folgende Termine (Zoom) werden angeboten:

"Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und von Gewalt gegen Kinder (DAPHNE)": 12. Dezember 2023; 10:00 – 11:30 Uhr;

„Rechte des Kindes und Beteiligung von Kindern“ (tbc): 20. Dezember 2023; 10:00 – 11:30 Uhr;

„Zum horizontalen Thema "Gender mainstreaming" in CERV-Calls (tbc): 23. Jänner 2024; 10:00 – 12:00 Uhr.

Anmeldung (für alle oder einzelne Veranstaltungen).


Ausblick auf weitere Veranstaltungen:

Wir möchten auf folgende weiteren geplante Veranstaltungen hinweisen und ersuchen schon mal um Vormerkung:

  • Online-Info-Session der EACEA zum Call „Verhinderung von und Kampf gegen gender-basierte Gewalt und Gewalt gegen Kinder (DAPHNE)“: 18. Jänner 2024;
  • Online-Info-Session der EACEA zum Call „Förderung der Gleichstellung der Geschlechter“: 18. Jänner 2024;
  • Online-Info-Session der EACEA zum Call „Rechte des Kindes und Beteiligung von Kindern“: 24. Jänner 2024.


Laufend aktualisierte Informationen zu CERV-Ausschreibungen und -Veranstaltungen finden Sie auf unserer nationalen CERV-Website.


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