Grundlagen

Das CERV-Programm verfolgt als allgemeines Programmziel den Schutz und die Förderung der in den EU-Verträgen (allen voran in Artikel 2 und Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union) sowie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte und Werte. Es soll damit einen Beitrag leisten für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von offenen, auf Rechten beruhenden, demokratischen, gleichberechtigten und inklusiven Gesellschaften.

Programmziel, davon abgeleitete Aktionsbereiche, Mittelausstattung, förderbaren Aktivitäten und sonstige wichtige Bestimmungen der Programmumsetzung sind in der "CERV-Verordnung" geregelt.

Das Programm wird durch die Generaldirektion Justiz und Konsumenten (DG JUST) der Europäischen Kommission und durch die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) umgesetzt; einzelne Aktivitäten auch durch die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL).