Jährliche Prioritäten

Das CERV-Programm wird auf Basis von Arbeitsprogrammen durchgeführt, welche durch die Europäische Kommission nach Anhörung des CERV-Programmausschusses festgelegt werden (bis spätestens 31. März des betreffenden Jahres zu erstellen). Bislang wurden für CERV zwei "Mehrjährige Arbeitsprogramme" beschlossen: für die Jahre 2021 und 2022 (Arbeitsprogramm 2021/2022) sowie für die Jahre 2023 und 2024 (Arbeitsprogramm 2023/2024). 

Im Arbeitsprogramm sind die Ziele, die erwarteten Ergebnisse, die Formen der Finanzierung (Finanzhilfen, Preisgelder oder Auftragsvergaben) und deren finanzielle Dotierung enthalten; für Finanzhilfen (Zuschüsse) sind auch die Art der Antragsteller festzulegen. Das Arbeitsprogramm ist damit eine zentrale Basis für die Erstellung der Unterlagen für die Aufrufe ("Calls") zur Einreichung von Anträgen (siehe dazu Rubrik "Calls").