Calls
Zugang zu Fördermittel (Zuschüssen) aus dem CERV-Programm erfolgt für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller ausschließlich über die Beteiligung an sogenannten Aufrufen ("Calls") zur Einreichung von Anträgen. Der Zeitpunkt und die Modalitäten für die Durchführung von "Calls" werden zunächst in den Jährlichen Arbeitsprogrammen in groben Zügen festgelegt. Ihre Veröffentlichung einschließlich aller detaillierten Informationen und Erläuterungen dazu erfolgt am sogenannten "Funding and Tender Opportunities Portal" (FTOP). Ab diesem Zeitpunkt ist es Antragstellerinnen und Antragstellern möglich ihre Projektvorschläge über das FTOP einzureichen.
Achtung
Derzeit sind folgende Calls veröffentlicht/offen:
"Verhinderung und Kampf gegen gender-basierte Gewalt und Gewalt gegen Kinder (Daphne)": Schwerpunkte: 1.) Unterstützung von zwischengeschalteten Organisationen in den Bereichen geschlechtsspezifische Gewalt und Gewalt gegen Kinder ("Re-granting"); 2.) Schutz und Unterstützung von Opfern und Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt; 3.) Gezielte Maßnahmen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt; 4.) Unterstützung der Verwirklichung der Ziele des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie der Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; 5.) Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme um zur Umsetzung der Empfehlung der Europäischen Kommission zu integrierten Kinderschutzsystemen beizutragen; Teilnahmevoraussetzungen: Grundsätzlich zugelassen sind öffentliche oder private non-profit Organsiationen. Organisationen mit Erwerbszweck können nur in Partnerschaft mit Organisationen ohne Erwerbszweck teilnehmen. Prirorität 1 und 4: Das einreichende Konsortium muss zumindest aus einem Antragsteller/Antragstellerin ("Koordinator") bestehen und kann transnational oder national sein; bei Priorität 4 muss eine öffentliche Stelle Antragsteller sein. Darüber hinaus müssen Antragsteller unter Priorität 1 nachweisbare, aktuelle Erfahrung von mindestens drei Jahren bei der Durchführung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Bereichen geschlechtsspezifische Gewalt und/oder Gewalt gegen Kinder verfügen und über nachweisbare, aktuelle Erfahrung bei der Vergabe und Verwaltung von Fördermitteln in diesen Bereichen. Priorität 2, 3 und 5: Das einreichende Konsortium muss zumindest aus zwei Antragstellern bestehen und kann transnational oder national sein. Bei Priorität 5 ist die Einbindung einer öffentlichen Stelle (auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene) verpflichtend, bei Prioritäten 2 und 3 wird deren Einbindung sehr empfohlen. Finanzierungshöhe: Priorität 1: EU-Fördervolumen von mindestens 1 Mio. € und höchstens 2,5 Mio. €; Priorität 2 - 5: EU-Fördervolumen von mindestens 200.000 € und höchstens 600.000 €. Laufzeit: 7. Juli - 5. November 2026 (Frist wurde verlängert; ursprünglich 3. November 2026). Weiterführende Informationen: Call-Document (PDF, 743 KB) (Englisch) am FTOP.
"Europäisches Geschichtsbewusstsein": Prioritäten: 1.) Erinnerung an demokratische Übergänge, (Wieder-)Aufbau demokratischer Institutionen und Stärkung der Gesellschaft auf der Grundlage von Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechten; 2.) Stärkung des Gedenkens an den Holocaust an jüdischen Menschen; 3.) Stärkung des Gedenkens an den Holocaust, an Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Stärkung der Demokratie in der Union, wobei Schwerpunkte gelegt werden auf die Stärkung des Gedenken an Roma-Opfer (Schwerpunkt 1) sowie an LGBTIQ+-Opfer und andere Opfer (Schwerpunkt 2); 4.) Förderung der Erinnerung an das Erbe des Kolonialismus, der Sklaverei und der Migration sowie an deren Auswirkungen auf die heutigen multikulturellen europäischen Gesellschaften. Teilnahmevoraussetzungen: Anträge müssen mindestens zwei Antragsteller umfassen: Hauptantragsteller und mindestens ein Mitantragsteller. Der Hauptantragsteller ("Koordinator") muss eine juristische Person ohne Erwerbscharakter sein (öffentliche oder privatrechtliche Einrichtung) oder eine internationale Organisation. Mitantragsteller müssen juristische Personen mit oder ohne Erwerbscharakter sein. Gewinnorientierte Organisationen können nur gemeinsam mit öffentlichen Stellen, privatrechtlichen Organisationen ohne Erwerbscharakter oder internationalen Organisationen einen Antrag stellen. Das einreichende Konsortium kann transnational oder national sein. Finanzierungshöhe: EU-Fördervolumen von mindestens 50.000 €. Laufzeit: 21. Oktober 2026 - 24. Februar 2027. Weiterführende Informationen: Call-Document (PDF, 743 KB) (Englisch); Übersetzungen ins Deutsche und Französische finden Sie hier.
Folgender Call wird voraussichtlich Ende Oktober veröffentlicht:
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"Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für den Schutz und die Förderung der Werte der Union einsetzen: finanzielle Unterstützung für Dritte" (Ende Oktober)
Termine zu geplanten Informationsveransveranstaltungen zu offenen Calls finden Sie unter der Rubrik "Termine".
Grundlegende Informationen zu den für 2026 und 2027 geplanten Calls finden Sie im Arbeitsprogramm 2026/2027 (Englisch).
Zentrale Informationsgrundlage zu den "Calls" ist das sogenannte "Aufforderungsdokument" ("Call document"). Dieses beinhaltet detaillierte Erläuterungen zu den unten genannten Punkten. Es wird empfohlen, dieses Dokument bei der Vorbereitung des Antrages sehr sorgfältig zu lesen.
- Hintergrund, Zielsetzungen, Umfang, förderfähige Aktivitäten sowie erwartete Ergebnisse des "Calls".
- Verfügbare Mittel sowie Zeitplan einschließlich Zeitpunkt (Richtwerte) der Bewertung der eingegangenen Anträge, der Mitteilung der Bewertungsergebnisse und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen.
- Zulässigkeits- und Förderfähigkeitsbedingungen, Kriterien zur Beurteilung der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Vergabekriterien zwecks inhaltlicher Bewertung der eingereichten Anträge (siehe dazu unter Rubrik "Auswahlverfahren").
- Rechtlicher und finanzieller Aufbau der Finanzhilfevereinbarung.
- Verfahren der Antragseinreichung (siehe dazu auch unter Rubrik "Antragserstellung"). Außerdem bietet dieses Video eine kurze Übersicht über den Antragsprozess in englischer Sprache.