Calls

Zugang zu Fördermittel (Zuschüssen) aus dem CERV-Programm erfolgt für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller ausschließlich über die Beteiligung an sogenannten Aufrufen ("Calls") zur Einreichung von Anträgen. Der Zeitpunkt und die Modalitäten für die Durchführung von "Calls" werden zunächst in den Jährlichen Arbeitsprogrammen in groben Zügen festgelegt. Ihre Veröffentlichung einschließlich aller detaillierten Informationen und Erläuterungen dazu erfolgt am sogenannten "Funding and Tender Opportunities Portal" (FTOP). Ab diesem Zeitpunkt ist es Antragstellerinnen und Antragstellern möglich ihre Projektvorschläge über das FTOP einzureichen.

AchtungAchtung

Derzeit sind folgende Calls geöffnet bzw. angekündigt:

  • "Einreichung von Vorschlägen für zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für den Schutz und die Förderung der Werte der Union: Aufforderung an Vermittler - finanzielle Unterstützung für Drittorganisationen" (geöffnet): Ziel ist die Stärkung der Kapazitäten und der Widerstandsfähigkeit unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen (auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene) zum Schutz und zur Förderung der Werte der Union, einschließlich der Demokratie und der Achtung der Rechtsstaatlichkeit. In diesem Rahmen soll eine begrenzte Anzahl von Akteuren finanziert werden mit dem Ziel der Kapazitätsentwicklung von auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene tätigen Organisationen und der Vergabe von Finanzhilfe an diese („Re-granting“-Ansatz); Teilnahmevoraussetzung: Einreichendes Konsortium muss zumindest aus einem Antragsteller bestehen; alle Antragsteller müssen eine private Organisation ohne Erwerbszweck sein sowie eine zivilgesellschaftliche Organisation. Das einreichende Konsortium muss mindestens 3 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zivilgesellschaftlicher Organisationen haben sowie Erfahrungen in der Vergabe und Verwaltung von Finanzhilfen; diese Bedingungen sind von einem oder mehreren Mitgliedern des Konsortiums zu erfüllen; Finanzierungshöhe: Das beantragte EU-Fördervolumen muss mindestens € 2,5 Mio. sowie höchsten € 6 Mio. umfassen; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90 %; Einreichfrist: 7. März 2024; weiterführende Informationen: Call-Informationen am FTOP (Englisch), Call-Document (Englisch), Call-Dokument (Deutsch)
  • "Förderung der Gleichstellung der Geschlechter" (angekündigt; öffnet voraussichtlich am 12. Dezember 2023): Förderprioritäten: 1.) Bekämpfung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles („gender care gap“) durch einen geschlechtertransformativen Ansatz und das Hinterfragen von Geschlechterstereotypen; 2.) Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie; Teilnahmevoraussetzung: Priorität 1: Einreichung durch ein Konsortium von mindestens zwei Antragstellern; diese sind entweder eine juristische Person (öffentliche Stelle oder private Organisation) oder eine internationale Organisation; Koordinator muss eine Organisation ohne Erwerbszweck sein (unter bestimmten Voraussetzungen sind Organisationen mit Erwerbszweck zugelassen). Einreichen kann sowohl ein nationales oder ein transnationales Konsortium; Priorität 2: Einreichendes Konsortium muss zumindest aus einem Hauptantragsteller bestehen (kann auch Mitantragsteller einbeziehen); Hauptantragsteller muss eine nationale Behörde sein, die für die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie zuständig ist. Mitantragsteller (falls zutreffend) sind entweder juristische Personen (öffentliche Stellen oder private Organisationen) oder internationale Organisationen; es wird nur 1 Antrag pro Mitgliedsstaat akzeptiert. Finanzierungshöhe: EU-Fördervolumen von mindestens € 100.000; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90 %Einreichfrist: 29. Februar 2024; weiterführende Informationen: Call-Informationen am FTOP (Englisch), Call-Document (Englisch).
  • "Rechte des Kindes und Beteiligung von Kindern" (geöffnet): Förderprioritäten: 1.) Psychische Gesundheit von Kindern; 2.) Verankerung der Perspektive der Rechte des Kindes in Maßnahmen auf nationaler und lokaler Ebene; 3.) Engagement und Beteiligung von Kindern; 4.) Verständnis über demokratische Rechte, die in der Kindheit beginnen; Teilnahmevoraussetzungen: Einreichung durch ein Konsortium von mindestens zwei Antragstellern; diese sind entweder juristische Personen (öffentliche Stelle oder private Organisation) oder eine internationale Organisation; Hauptantragsteller darf keinen  Erwerbszweck verfolgen (unter bestimmten Voraussetzungen sind Organisationen mit Erwerbszweck zugelassen). Einreichen kann ein nationales oder ein transnationales Konsortium; Finanzierungshöhe: EU-Fördervolumen von mindestens € 100.000; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90 %. Einreichfrist: 26. März 2024; weiterführende Informationen: Call-Informationen am FTOP (Englisch), Call-Document (Englisch), Call-Dokument (Deutsch).
  • "Städtenetzwerke, kommunale Netzwerke" (angekündigt; öffnet voraussichtlich am 14. Dezember 2023): Förderprioritäten: Unter anderem Förderung des Bewusstseins und des Wissens über die Rolle von Minderheiten und deren Beitrag zur kulturellen Entwicklung Europas; Stärkung der europäischen Dimension und der demokratischen Legitimität des EU-Entscheidungsprozesses sowie Unterstützung der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Leben; Diskussion von Maßnahmen im Bereich Klima und Umwelt, einschließlich energiebezogener Fragen, dem Thema Solidarität und dem Austausch bewährter Verfahren; Teilnahmevoraussetzung: Einreichung durch ein Konsortium von mindestens vier Antragstellern (Haupt- und drei Mitantragssteller) aus unterschiedlichen förderfähigen Ländern (wobei Aktivitäten in zumindest zwei Ländern stattfinden müssen). Dieses muss sich aus Städten oder Gemeinden zusammensetzen und/oder aus anderen Verwaltungsebenen bzw. öffentlichen oder privaten Organisationen (ohne Erwerbszweck), welche die lokale Behörden vertretenFinanzierungshöhe: unbegrenzt; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90 %Einreichfrist: 18. April 2024; weiterführende InformationenCall-Informationen (Englisch), Call-Dokument (Englisch).
  • "Verhinderung und Kampf gegen gender-basierte Gewalt und Gewalt gegen Kinder" (angekündigt; öffnet voraussichtlich am 12. Dezember 2023): Förderprioritäten: 1.) Groß angelegte und langfristige transnationale Maßnahmen zu folgenden Themen: Bekämpfung von häuslicher Gewalt, von schädlichen Praktiken, von geschlechtsspezifischer Internetgewalt, von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie von Geschlechterstereotypen; Gezielte Maßnahmen 2.) zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern und Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt; 3.) zur Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Bereich, in Intimbeziehungen und im Internet, auch durch gezielte Maßnahmen gegenüber den Tätern; 4.) damit integrierte Kinderschutzsysteme in der Praxis funktionierenTeilnahmevoraussetzungen: Einreichung durch ein Konsortium von mindestens zwei Antragstellern; diese müssen eine öffentliche Stelle oder eine private Organisation sein; Hauptantragssteller darf keinen Erwerbszweck verfolgen (unter bestimmten Voraussetzungen sind Organisationen mit Erwerbszweck zugelassen). Transnationalität: Im Rahmen der Priorität 1 verpflichtend; unter den Prioritäten 2 bis 4 ist eine Einreichung sowohl als nationales oder als transnationales Konsortium möglich; Finanzierungshöhe: Priorität 1: Das beantragte EU-Fördervolumen muss mindestens € 1 Mio. sowie höchsten € 2,5 Mio. umfassen; Priorität 2 bis 4: EU-Fördervolumen von mindestens € 100.000 bzw. höchsten € 1 Mio.; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt für alle Prioritäten 90 %; Einreichfrist: 24. April 2024; weiterführende Informationen: Call-Informationen am FTOP (Englisch), Call-Document (Englisch) sowie unter der Rubrik "Unterlagen

Aktuelle Termine

Übersicht über die 2023/2024 noch geplanten Calls    

Zentrale Informationsgrundlage zu den "Calls" ist das sogenannte "Aufforderungsdokument" ("Call document"). Dieses beinhaltet detaillierte Erläuterungen zu den unten genannten Punkten. Es wird empfohlen, dieses Dokument bei der Vorbereitung des Antrages sehr sorgfältig zu lesen.

  • Hintergrund, Zielsetzungen, Umfang, förderfähige Aktivitäten sowie erwartete Ergebnisse des "Calls".
  • Verfügbare Mittel sowie Zeitplan einschließlich Zeitpunkt (Richtwerte) der Bewertung der eingegangenen Anträge, der Mitteilung der Bewertungsergebnisse und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen.
  • Zulässigkeits- und Förderfähigkeitsbedingungen, Kriterien zur Beurteilung der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Vergabekriterien zwecks inhaltlicher Bewertung der eingereichten Anträge (siehe dazu unter Rubrik "Auswahlverfahren").
  • Rechtlicher und finanzieller Aufbau der Finanzhilfevereinbarung.
  • Verfahren der Antragseinreichung (siehe dazu auch unter Rubrik "Antragserstellung").

Veröffentlichung und Antragstellung

"Funding and Tender Opportunities Portal" (FTOP)