Calls

Zugang zu Fördermittel (Zuschüssen) aus dem CERV-Programm erfolgt für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller ausschließlich über die Beteiligung an sogenannten Aufrufen ("Calls") zur Einreichung von Anträgen. Der Zeitpunkt und die Modalitäten für die Durchführung von "Calls" werden zunächst in den Jährlichen Arbeitsprogrammen in groben Zügen festgelegt. Ihre Veröffentlichung einschließlich aller detaillierten Informationen und Erläuterungen dazu erfolgt am sogenannten "Funding and Tender Opportunities Portal" (FTOP). Ab diesem Zeitpunkt ist es Antragstellerinnen und Antragstellern möglich ihre Projektvorschläge über das FTOP einzureichen.

AchtungAchtung

Derzeit sind folgende Calls geöffnet:

  • "Städtepartnerschaften, kommunale Partnerschaften" (geöffnet): Förderprioritäten: Bei diesem Call geht es grundsätzlich um die Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern, was den kulturellen und sprachlichen Reichtum Europas betrifft und um die Förderung von gegenseitigen Verständnis und Respekt durch die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Identität. Projekte können sich mit folgenden Themen befassen: 1.) Solidarität als gemeinsamer Wert und Basis des EU-Integrationsprozess; 2.) Europaskeptizismus als Herausforderung; Stärkung der Zugehörigkeit zu Europa; Stärkung des sozialen und politischen Zusammenhalts; Teilnahmevoraussetzungen: Einreichung durch eine Partnerschaft bestehend aus mindestens zwei Organisationen aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern (wobei Projektaktivitäten in einem davon umzusetzen sind). Diese müssen Städte oder Gemeinden sein, können aber auch andere Verwaltungsebenen oder öffentliche oder private Organisationen ohne Erwerbszweck sein, welche lokale Behörden vertreten („letter of support“ zur Übertragung erforderlich); Finanzierungshöhe: EU-Finanzierung voraussichtliche max. 50.745 EURAnteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90 % (wobei eine Pauschalfinanzierung zur Anwendung kommt, welche die nationale Kofinanzierung bereits berücksichtigt). Einreichfrist: 19. September 2024; weiterführende Informationen: Call-Information (Englisch), Call-Document (Englisch), Call-Dokument (Deutsch) sowie unter der Rubrik "Unterlagen".
  • "Stärkung von zivilgesellschaftlichen Organisationen zwecks Sensibilisierung und Aufbau von Kapazitäten im Zusammenhang mit sowie zur Umsetzung der EU-Grundrechtecharta" (geöffnet): Förderprioritäten: 1.) Kapazitätsaufbau/Sensibilisierung für die Charta der Grundrechte; 2.) Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums; 3.) Strategische Klagen; 4.) Bekämpfung von Hassreden und -kriminalität; 5.) Schaffung eines günstigen Umfelds für den Schutz von Hinweisgebern; Teilnahmevoraussetzungen: Einreichung durch ein Konsortium von mindestens einem Antragsteller (Koordinator), ein oder mehrere Ko-Antragsteller können sich beteiligen; Koordinator muss eine private Organisation ohne Erwerbszweck sein; Ko-Antragsteller kann öffentliche oder private Organisation ohne Erwerbszweck oder auch mit Erwerbszeck sein (in diesem Fall darf nur in Partnerschaft mit einer privaten Organisation ohne Erwerbszweck eingereicht werden). Die Einreichung ist sowohl als nationales oder als transnationales Konsortium möglich; Finanzierungshöhe: Mindestens 75.000 €; Anteil der EU-Kofinanzierung: 90 %; Einreichfrist: 18. September 2024; weiterführende Informationen: Call-Informationen am FTOP (Englisch) zu Kapazitätsaufbau/Sensibilisierung für die Charta der Grundrechte; Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums; Strategische Klagen; Bekämpfung von Hassreden und -kriminalität sowie Schaffung eines günstigen Umfelds für den Schutz von HinweisgebernCall-Document (Englisch) sowie Call-Dokument (Deutsch) für alle Prioritäten. 

Aktuelle Termine 

Der Call-Zyklus 2025 startet mit ersten Calls voraussichtlich im 4. Quartal 2024. Das Arbeitsprogramm 2025 wird im September veröffentlicht. 

Tipp: Zur Integration der Geschlechterperspektive in die Projektplanung und -durchführung: "Erklärungsvideo: How to integrate a gender perspective into project design?"

Zentrale Informationsgrundlage zu den "Calls" ist das sogenannte "Aufforderungsdokument" ("Call document"). Dieses beinhaltet detaillierte Erläuterungen zu den unten genannten Punkten. Es wird empfohlen, dieses Dokument bei der Vorbereitung des Antrages sehr sorgfältig zu lesen.

  • Hintergrund, Zielsetzungen, Umfang, förderfähige Aktivitäten sowie erwartete Ergebnisse des "Calls".
  • Verfügbare Mittel sowie Zeitplan einschließlich Zeitpunkt (Richtwerte) der Bewertung der eingegangenen Anträge, der Mitteilung der Bewertungsergebnisse und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen.
  • Zulässigkeits- und Förderfähigkeitsbedingungen, Kriterien zur Beurteilung der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Vergabekriterien zwecks inhaltlicher Bewertung der eingereichten Anträge (siehe dazu unter Rubrik "Auswahlverfahren").
  • Rechtlicher und finanzieller Aufbau der Finanzhilfevereinbarung.
  • Verfahren der Antragseinreichung (siehe dazu auch unter Rubrik "Antragserstellung").

Veröffentlichung und Antragstellung

"Funding and Tender Opportunities Portal" (FTOP)