Calls

Zugang zu Fördermittel (Zuschüssen) aus dem CERV-Programm erfolgt für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller ausschließlich über die Beteiligung an sogenannten Aufrufen ("Calls") zur Einreichung von Anträgen. Der Zeitpunkt und die Modalitäten für die Durchführung von "Calls" werden zunächst in den Jährlichen Arbeitsprogrammen in groben Zügen festgelegt. Ihre Veröffentlichung einschließlich aller detaillierten Informationen und Erläuterungen dazu erfolgt am sogenannten "Funding and Tender Opportunities Portal" (FTOP). Ab diesem Zeitpunkt ist es Antragstellerinnen und Antragstellern möglich ihre Projektvorschläge über das FTOP einzureichen.

AchtungAchtung

Derzeit sind folgende Calls geöffnet/veröffentlicht:

  • "Förderung der Gleichstellung der Geschlechter" (geöffnet): Förderprioritäten: 1.) Bekämpfung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles („gender care gap“) durch einen geschlechtertransformativen Ansatz und das Hinterfragen von Geschlechterstereotypen; 2.) Unterstützung der Umsetzung der Bestimmungen der Entgelttransparenzrichtlinie; Teilnahmevoraussetzung: Priorität 1: Einreichung durch ein Konsortium von mindestens zwei Antragstellern; diese sind entweder eine juristische Person (öffentliche Stelle oder private Organisation) oder eine internationale Organisation; Antragsteller muss eine Organisation ohne Erwerbszweck sein (unter bestimmten Voraussetzungen sind Organisationen mit Erwerbszweck zugelassen). Einreichen kann sowohl ein nationales oder ein transnationales Konsortium; Priorität 2: Einreichendes Konsortium muss zumindest aus einem Hauptantragsteller bestehen (kann auch Mitantragsteller einbeziehen); Hauptantragsteller muss eine nationale Behörde sein, die für die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie zuständig ist. Mitantragsteller (falls zutreffend) sind entweder juristische Personen (öffentliche Stellen oder private Organisationen) oder internationale Organisationen; es wird nur 1 Antrag pro Mitgliedsstaat akzeptiert. Finanzierungshöhe: EU-Fördervolumen von mindestens € 100.000; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90 %Einreichfrist: verlängert (von 29. Februar) auf 9. April 2024; weiterführende Informationen: Call-Informationen am FTOP (Englisch), Call-Document (Englisch) sowie unter der Rubrik "Unterlagen".
  • "Städtenetzwerke, kommunale Netzwerke" (geöffnet): Förderprioritäten: Unter anderem Förderung des Bewusstseins und des Wissens über die Rolle von Minderheiten und deren Beitrag zur kulturellen Entwicklung Europas; Stärkung der europäischen Dimension und der demokratischen Legitimität des EU-Entscheidungsprozesses sowie Unterstützung der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Leben; Diskussion von Maßnahmen im Bereich Klima und Umwelt, einschließlich energiebezogener Fragen, dem Thema Solidarität und dem Austausch bewährter Verfahren; Teilnahmevoraussetzung: Einreichung durch ein Konsortium von mindestens vier Antragstellern (Haupt- und drei Mitantragssteller) aus unterschiedlichen förderfähigen Ländern (wobei Aktivitäten in zumindest zwei Ländern stattfinden müssen). Dieses muss sich aus Städten oder Gemeinden zusammensetzen und/oder aus anderen Verwaltungsebenen bzw. öffentlichen oder privaten Organisationen (ohne Erwerbszweck), welche die lokalen Behörden vertreten („letter of support“ zur Übertragung erforderlich)Finanzierungshöhe: unbegrenzt; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90 %Einreichfrist: 18. April 2024; weiterführende InformationenCall-Informationen (Englisch), Call-Document (Englisch), Call-Dokument (Deutsch).
  • "Städtepartnerschaften, kommunale Partnerschaften" (veröffentlicht): Förderprioritäten: Bei diesem Call geht es grundsätzlich um die Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern, was den kulturellen und sprachlichen Reichtum Europas betrifft und um die Förderung von gegenseitigen Verständnis und Respekt durch die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Identität. Projekte können sich mit folgenden Themen befassen: 1.) Solidarität als gemeinsamer Wert und Basis des EU-Integrationsprozess; 2.) Europaskeptizismus als Herausforderung; Stärkung der Zugehörigkeit zu Europa; Stärkung des sozialen und politischen Zusammenhalts; Teilnahmevoraussetzungen: Einreichung durch eine Partnerschaft bestehend aus mindestens zwei Organisationen aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern (wobei Projektaktivitäten in einem davon umzusetzen sind). Diese müssen Städte oder Gemeinden sein, können aber auch andere Verwaltungsebenen oder öffentliche oder private Organisationen ohne Erwerbszweck sein, welche lokale Behörden vertreten („letter of support“ zur Übertragung erforderlich); Finanzierungshöhe: EU-Finanzierung voraussichtliche max. 50.745 EURAnteil der EU-Kofinanzierung beträgt 90 % (wobei eine Pauschalfinanzierung zur Anwendung kommt, welche die nationale Kofinanzierung bereits berücksichtigt). Laufzeit: 9. April bis 19. September 2024; weiterführende Informationen: Call-Information (Englisch), Call-Document (Englisch), Call-Dokument (Deutsch) sowie unter der Rubrik "Unterlagen".
  • "Verhinderung und Kampf gegen gender-basierte Gewalt und Gewalt gegen Kinder" (geöffnet): Förderprioritäten: 1.) Groß angelegte und langfristige transnationale Maßnahmen zu folgenden Themen: Bekämpfung von häuslicher Gewalt, von schädlichen Praktiken, von geschlechtsspezifischer Internetgewalt, von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie von Geschlechterstereotypen; Gezielte Maßnahmen 2.) zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern und Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt; 3.) zur Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Bereich, in Intimbeziehungen und im Internet, auch durch gezielte Maßnahmen gegenüber den Tätern; 4.) damit integrierte Kinderschutzsysteme in der Praxis funktionierenTeilnahmevoraussetzungen: Einreichung durch ein Konsortium von mindestens zwei Antragstellern; diese müssen eine öffentliche Stelle oder eine private Organisation sein; Hauptantragssteller darf keinen Erwerbszweck verfolgen (unter bestimmten Voraussetzungen sind Organisationen mit Erwerbszweck zugelassen). Transnationalität: Im Rahmen der Priorität 1 verpflichtend; unter den Prioritäten 2 bis 4 ist eine Einreichung sowohl als nationales oder als transnationales Konsortium möglich; Finanzierungshöhe: Priorität 1: Das beantragte EU-Fördervolumen muss mindestens € 1 Mio. sowie höchsten € 2,5 Mio. umfassen; Priorität 2 bis 4: EU-Fördervolumen von mindestens € 100.000 bzw. höchsten € 1 Mio.; der Anteil der EU-Kofinanzierung beträgt für alle Prioritäten 90 %; Einreichfrist: verlängert (von 24. April) auf 29. Mai 2024; weiterführende Informationen: Call-Informationen am FTOP (Englisch), Call-Document (Englisch) sowie unter der Rubrik "Unterlagen
  • "Europäisches Geschichtsbewusstsein" (geöffnet): Förderprioritäten: 1.) Demokratischer Übergang, (Wieder-)Aufbau und Stärkung der Gesellschaft auf Grundlage von Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechten; 2.) Stärkung des Gedenkens an den Holocaust sowie an Genozid, Kriegsverbrechen und an andere Verbrechen gegen die Menschheit; 3.) Migration, Entkolonialisierung und multikulturelle Gesellschaften sowie 4.) Europäische Integration und ihre Errungenschaften; Teilnahmevoraussetzungen: Grundsätzlich soll einreichendes Konsortium aus mindestens zwei Organisationen bestehen; Koordinator muss entweder öffentliche Stelle oder private Organisation ohne Erwerbszweck sein oder eine internationale Organisation; Ko-Antragsteller kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Organisationen mit Erwerbszweck sein. Das Konsortium kann sowohl national als auch transnational zusammengesetzt sein, wobei zu Letzterem sehr angeraten wird; Finanzierungshöhe: Mindestens 50.000 €; Anteil der EU-Kofinanzierung: 90 %; Einreichfrist: 6. Juni 2024; weiterführende Informationen: Call-Informationen am FTOP (Englisch) zu Demokratischer Übergang; Stärkung des Gedenkens an Holocaust und andere Verbrechen gegen die Menschheit; Migration, Entkolonialisierung sowie Europäische IntegrationCall-Document (Englisch) sowie Call-Dokument (Deutsch) für alle Prioritäten. 
  • "Stärkung von zivilgesellschaftlichen Organisationen zwecks Sensibilisierung und Aufbau von Kapazitäten im Zusammenhang mit sowie zur Umsetzung der EU-Grundrechtecharta" (veröffentlicht): Förderprioritäten: 1.) Kapazitätsaufbau/Sensibilisierung für die Charta der Grundrechte; 2.) Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums; 3.) Strategische Klagen; 4.) Bekämpfung von Hassreden und -kriminalität; 5.) Schaffung eines günstigen Umfelds für den Schutz von Hinweisgebern; Teilnahmevoraussetzungen: Einreichung durch ein Konsortium von mindestens einem Antragsteller (Koordinator), ein oder mehrere Ko-Antragsteller können sich beteiligen; Koordinator muss eine private Organisation ohne Erwerbszweck sein; Ko-Antragsteller kann öffentliche oder private Organisation ohne Erwerbszweck oder auch mit Erwerbszeck sein (in diesem Fall darf nur in Partnerschaft mit einer privaten Organisation ohne Erwerbszweck eingereicht werden). Die Einreichung ist sowohl als nationales oder als transnationales Konsortium möglich; Finanzierungshöhe: Mindestens 75.000 €; Anteil der EU-Kofinanzierung: 90 %; Laufzeit: 23. April bis 18. September 2024; weiterführende Informationen: Call-Informationen am FTOP (Englisch) zu Kapazitätsaufbau/Sensibilisierung für die Charta der Grundrechte; Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums; Strategische Klagen; Bekämpfung von Hassreden und -kriminalität sowie Schaffung eines günstigen Umfelds für den Schutz von HinweisgebernCall-Document (Englisch) für alle Prioritäten. 

Aktuelle Termine 

Der Call-Zyklus 2025 startet voraussichtlich Ende des Jahres 2024. Nähere Informationen zu den inhaltlichen Schwerpunkten können erst nach Vorlage des Arbeitsprogrammes 2025/2026 (voraussichtlich nach dem Sommer 2024) gegeben werden. 

Tipp: Zur Integration der Geschlechterperspektive in die Projektplanung und -durchführung: "How to integrate a gender perspective into project design?"

Zentrale Informationsgrundlage zu den "Calls" ist das sogenannte "Aufforderungsdokument" ("Call document"). Dieses beinhaltet detaillierte Erläuterungen zu den unten genannten Punkten. Es wird empfohlen, dieses Dokument bei der Vorbereitung des Antrages sehr sorgfältig zu lesen.

  • Hintergrund, Zielsetzungen, Umfang, förderfähige Aktivitäten sowie erwartete Ergebnisse des "Calls".
  • Verfügbare Mittel sowie Zeitplan einschließlich Zeitpunkt (Richtwerte) der Bewertung der eingegangenen Anträge, der Mitteilung der Bewertungsergebnisse und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen.
  • Zulässigkeits- und Förderfähigkeitsbedingungen, Kriterien zur Beurteilung der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Vergabekriterien zwecks inhaltlicher Bewertung der eingereichten Anträge (siehe dazu unter Rubrik "Auswahlverfahren").
  • Rechtlicher und finanzieller Aufbau der Finanzhilfevereinbarung.
  • Verfahren der Antragseinreichung (siehe dazu auch unter Rubrik "Antragserstellung").

Veröffentlichung und Antragstellung

"Funding and Tender Opportunities Portal" (FTOP)