Calls
Zugang zu Fördermittel (Zuschüssen) aus dem CERV-Programm erfolgt für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller ausschließlich über die Beteiligung an sogenannten Aufrufen ("Calls") zur Einreichung von Anträgen. Der Zeitpunkt und die Modalitäten für die Durchführung von "Calls" werden zunächst in den Jährlichen Arbeitsprogrammen in groben Zügen festgelegt. Ihre Veröffentlichung einschließlich aller detaillierten Informationen und Erläuterungen dazu erfolgt am sogenannten "Funding and Tender Opportunities Portal" (FTOP). Ab diesem Zeitpunkt ist es Antragstellerinnen und Antragstellern möglich ihre Projektvorschläge über das FTOP einzureichen.
Achtung
Derzeit sind folgende Calls veröffentlicht/offen:
"Unterstützung der Anwendung der Charta der Grundrechte der EU": Schwerpunkte: 1.) Sensibilisierung für die EU-Charta der Grundrechte und Aufbau von Kapazitäten in diesem Bereich; 2.) Stärkung eines förderlichen zivilgesellschaftlichen Raums. Teilnahmevoraussetzungen: Der federführende Antragsteller/Antragstellerin („Koordinator“) muss eine private Rechtsperson ohne Erwerbszweck sein. Der Mitantragsteller/-in kann eine öffentlich oder private Stelle mit oder ohne Erwerbszweck sein. Organisationen mit Erwerbszweck können nur in Partnerschaft mit privaten Organisationen ohne Erwerbszweck teilnehmen. Das einreichende Konsortium muss zumindest aus einem Antragsteller/Antragstellerin ("Koordinator") bestehen und kann transnational oder national sein. Der Koordinator darf nicht mehr als einen Antrag einreichen. Finanzierungshöhe: EU-Fördervolumen von mindestens € 70.000. Laufzeit: 20. Mai - 15. September 2026. Weiterführende Informationen: Call-Document (PDF, 743 KB) (Englisch) am FTOP.
"Städtepartnerschaften": Schwerpunkte: 1.) Förderung aktiver Bürgerschaft und demokratischer Teilhabe auf lokaler Ebene (u.a. durch Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Demokratieschilds, durch Förderung von Inklusion, Gleichheit und Pluralismus einschließlich der Bekämpfung von Rassismus); 2.) Sensibilisierung für die Werte, Rechte und demokratischen Standards der EU; 3.) Stärkung der sozialen Resilienz und Bewältigung lokaler Herausforderungen, unter anderem durch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, die Verbesserung der Medien- und Digitalkompetenz und die Stärkung der Resilienz von Wahlprozessen, auch auf lokaler Ebene; 4.) Unterstützung von gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Prävention und Sensibilisierung für Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Kinder, sowie Förderung inklusiver Ansätze für das lokale Wohlbefinden; 5.) Förderung der kulturellen Teilhabe und des kulturellen Erbes; 6.) Förderung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und von Teilhabeinitiativen, um deren volle Integration in Gesellschaft und Wirtschaft gleichberechtigt mit allen anderen zu gewährleisten. Teilnahmevoraussetzungen: Städte oder Gemeinden und/oder andere Verwaltungsebenen oder öffentliche oder private Organisationen (ohne Erwerbszweck), welche lokale Behörden vertreten; Konsortium aus zumindest zwei Antragstellern (einschließlich Koordinator) aus zwei verschiedenen förderfähigen Länder (wobei Projektaktivitäten in zumindest einem Land
umzusetzen sind). Finanzierungshöhe: EU-Fördervolumen von höchstens € 50.745. Es kommt eine Pauschalfinanzierung zur Anwendung, welche die nationale Kofinanzierung bereits berücksichtigt. Laufzeit: 6. Mai - 23. September 2026. Weiterführende Informationen: Call-Document (PDF, 743 KB) (Englisch) am FTOP.
Der Call "Europäisches Geschichtsbewusstsein" wird im Juni veröffentlicht.
Termine zu geplanten Informationsveransveranstaltungen zu offenen Calls finden Sie unter der Rubrik "Termine".
Eine Übersicht über alle 2026 geplanten Calls finden Sie unter: indikative Übersicht zu den CERV Calls 2026 (Englisch).
Grundlegende Informationen zu den für 2026 und 2027 geplanten Calls finden Sie im Arbeitsprogramm 2026/2027 (Englisch).
Zentrale Informationsgrundlage zu den "Calls" ist das sogenannte "Aufforderungsdokument" ("Call document"). Dieses beinhaltet detaillierte Erläuterungen zu den unten genannten Punkten. Es wird empfohlen, dieses Dokument bei der Vorbereitung des Antrages sehr sorgfältig zu lesen.
- Hintergrund, Zielsetzungen, Umfang, förderfähige Aktivitäten sowie erwartete Ergebnisse des "Calls".
- Verfügbare Mittel sowie Zeitplan einschließlich Zeitpunkt (Richtwerte) der Bewertung der eingegangenen Anträge, der Mitteilung der Bewertungsergebnisse und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen.
- Zulässigkeits- und Förderfähigkeitsbedingungen, Kriterien zur Beurteilung der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Vergabekriterien zwecks inhaltlicher Bewertung der eingereichten Anträge (siehe dazu unter Rubrik "Auswahlverfahren").
- Rechtlicher und finanzieller Aufbau der Finanzhilfevereinbarung.
- Verfahren der Antragseinreichung (siehe dazu auch unter Rubrik "Antragserstellung"). Außerdem bietet dieses Video eine kurze Übersicht über den Antragsprozess in englischer Sprache.