Calls

Zugang zu Fördermittel (Zuschüssen) aus dem CERV-Programm erfolgt für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller ausschließlich über die Beteiligung an sogenannten Aufrufen ("Calls") zur Einreichung von Anträgen. Der Zeitpunkt und die Modalitäten für die Durchführung von "Calls" werden zunächst in den Jährlichen Arbeitsprogrammen in groben Zügen festgelegt. Ihre Veröffentlichung einschließlich aller detaillierten Informationen und Erläuterungen dazu erfolgt am sogenannten "Funding and Tender Opportunities Portal" (FTOP). Ab diesem Zeitpunkt ist es Antragstellerinnen und Antragstellern möglich ihre Projektvorschläge über das FTOP einzureichen.

AchtungAchtung

Derzeit sind folgende Calls geöffnet:

"Vorschläge für Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Unterstützung von europäischen Netzwerken, auf EU-Ebene tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft und europäischen Think Tanks in den Bereichen der Werte der Union": Themenschwerpunkte: Stärkung der Kapazitäten von Rahmenpartnern, damit diese einen aktiven Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik in Bereichen wie folgend leisten können: -) Förderung und Schutz der in der Charta verankerten Grundrechte; Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen (einschließlich Hassreden im Internet); -) Bekämpfung spezifischer Formen von Intoleranz und Diskriminierung; -) Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ-Personen und Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen; -) Förderung von Vielfalt und Integration am Arbeitsplatz; -) Förderung der Gleichstellung aus Gründen des Alters und Kampf gegen Altersdiskriminierung; -) Bekämpfung von Antisemitismus, Förderung des jüdischen Lebens und Förderung von Bildung, Forschung und Gedenken an den Holocaust; -) Sicherstellung des Gedenkens an die Versklavung und das Erbe des Kolonialismus und des vielfältigen europäischen Kulturerbes sowie Förderung des Bewusstseins für die Kultur und Geschichte der Roma, einschließlich der Erinnerung an den Holocaust an den Roma; -) Förderung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte von Frauen sowie der Gleichstellung der Geschlechter; -) Förderung und Schutz der Rechte des Kindes; -) Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder; -) Förderung demokratischer Standards, einschließlich freier, fairer, belastbarer und integrativer Wahlprozesse, Förderung der Integrität von Wahlen, Bekämpfung von Desinformation, Informationsmanipulation und ausländischer Einmischung; -) Förderung der EU-Bürgerrechte; -) Förderung des Engagements der Bürger und der demokratischen Beteiligung. Teilnahmevoraussetzungen: Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller: -) juristische Personen (private Einrichtungen) sein; -) Organisationen ohne Erwerbszweck sein; -) ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der EU haben; -) ein europäisches Netzwerk, eine auf EU-Ebene tätige zivilgesellschaftliche Organisation oder eine europäische Denkfabrik sein; -) ein einziger Antragsteller sein; bei europäischen Netzwerken: nur das Netzwerk kann einen Antrag einreichen; die Mitgliedsorganisationen sind nicht antragsberechtigt. Bei den europäischen Netzwerken muss es sich um ein etabliertes formelles Netzwerk (mit eigener Rechtspersönlichkeit) handeln, das auf europäischer Ebene organisiert ist und Mitgliedsorganisationen aus mindestens 14 EU-Mitgliedstaaten umfasst (mindestens 12 Mitgliedsorganisationen im Rahmen der Priorität „Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt“, wenn dieses im Bereich der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) tätig ist). Finanzierungshöhe: Antragsteller müssen ein dreijähriges Arbeitsprogramm vorlegen, das im Jahr 2026 beginnt und die vorgeschlagenen Haupttätigkeiten sowie die voraussichtlichen Haushaltsmittel für eine der oben geannnten Themenbereiche enthält. Einreichfrist: 28. Jänner 2025. Weiterführende Informationen: Call-Info sowie Call-Document am FTOP.

"Betriebskostenzuschüsse für Rahmenpartner, die im Bereich der Werte der Union tätig sind": Voraussetzung für die Beantragung dieser Zuschüsse sind ageschlossene Partnerschaftsrahmenvereinbarungen. Themenschwerpunkte und Teilnahmevoraussetzungen daher wie oben. Einreichfrist: 5. Feber 2025. Weiterführende Informationen: Call Info sowie Call-Document am FTOP. 

Eine Terminübersicht zu weiteren CERV-Calls finden Sie über den unten angeführten Link.

Arbeitsprogramm 2025 und indikative Übersicht zu den geplanten CERV-Calls 2025

Aktuelle Termine   

Tipp: Zur Integration der Geschlechterperspektive in die Projektplanung und -durchführung: "Erklärungsvideo: How to integrate a gender perspective into project design?"

Zentrale Informationsgrundlage zu den "Calls" ist das sogenannte "Aufforderungsdokument" ("Call document"). Dieses beinhaltet detaillierte Erläuterungen zu den unten genannten Punkten. Es wird empfohlen, dieses Dokument bei der Vorbereitung des Antrages sehr sorgfältig zu lesen.

  • Hintergrund, Zielsetzungen, Umfang, förderfähige Aktivitäten sowie erwartete Ergebnisse des "Calls".
  • Verfügbare Mittel sowie Zeitplan einschließlich Zeitpunkt (Richtwerte) der Bewertung der eingegangenen Anträge, der Mitteilung der Bewertungsergebnisse und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen.
  • Zulässigkeits- und Förderfähigkeitsbedingungen, Kriterien zur Beurteilung der finanziellen und operativen Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Vergabekriterien zwecks inhaltlicher Bewertung der eingereichten Anträge (siehe dazu unter Rubrik "Auswahlverfahren").
  • Rechtlicher und finanzieller Aufbau der Finanzhilfevereinbarung.
  • Verfahren der Antragseinreichung (siehe dazu auch unter Rubrik "Antragserstellung"). Außerdem bietet dieses Video eine kurze Übersicht über den Antragsprozess in englischer Sprache. 

Veröffentlichung und Antragstellung

"Funding and Tender Opportunities Portal" (FTOP)