Teilnahmeberechtigte

Antragsteller und Partner

Das Programm steht Akteuren auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene zur Umsetzung der Programmziele offen. Insbesondere richtet sich das Programm an:

  • Behörden
  • Zivilgesellschaftliche Organisationen
  • Städtepartnerschaftsausschüsse
  • Think Tanks auf EU-Ebene, die sich mit europäischen Politiken beschäftigen
  • Kultur-, Jugend-, Bildungs- und Forschungsorganisationen

Grundsätzlich müssen die Fördernehmer öffentliche Einrichtungen oder Organisationen ohne Erwerbscharakter mit Rechtspersönlichkeit sein. Welche Organisationen und öffentliche Einrichtungen teilnahmeberechtigt sind, ist in den jeweiligen Unterlagen zu den Aufforderungen ("Calls") zur Einreichung von Vorschlägen präzisiert. Dabei können auch Private, welche einen Erwerbszweck verfolgen, unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.

Teilnehmende Länder

Die Antragsteller und Partner müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsland haben.

Teilnehmen können auch mit dem Programm assoziierte Drittländer und zwar auf Basis von bestehenden Vereinbarungen mit diesen Ländern. Grundsätzlich wird zwischen Mitgliedern der EFTA, die dem EWR angehören, nach beitretenden Staaten, Bewerberländer oder möglichen Bewerbern, nach Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik und anderen Drittstaaten unterschieden. Derzeit bestehen keinerlei Vereinbarungen mit den genannten Drittstaaten, sodass bis auf weiteres nur EU-Länder teilnahmeberechtigt sind.

EU-Mitgliedsländer

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.