Förderfähige Aktivitäten

Welche Aktivitäten können gefördert werden?

Für eine Finanzierung im Rahmen von CERV kommen grundsätzlich die unten aufgelisteten Aktivitäten in Betracht. Eine genauere Präzisierung erfolgt in den Unterlagen zu den jeweiligen Aufforderungen ("Calls") zur Einreichung von Vorschlägen.

  • Sensibilisierungsmaßnahmen sowie Förderung und Verbreitung von Informationen (durch Workshops, Seminare, Konferenzen, Expertentreffen, Webinare und ähnliches) zu den Zielen und Bereichen von CERV zwecks Verbesserung der Kenntnisse über Rechte und Werte und die damit zusammenhängenden Strategien.
  • Schulungen (Trainings), gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Verfahren.
  • Begegnungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger durch Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten und Projekten der Zivilgesellschaft.
  • Analyse- und Überwachungstätigkeiten, einschließlich Erhebung von Daten und Statistiken; Entwicklung von gemeinsamen Methoden, Indikatoren oder Referenzwerten; Studien, Analysen und Erhebungen; Evaluierungen, Folgeabschätzungen sowie Entwicklung und Veröffentlichung von Leitfäden, Berichten und Schulungsmaterial.
  • Entwicklung und Pflege von IKT-Instrumenten.
  • Ausbau der Kapazitäten europäischer Netzwerke.
  • Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und gemeinnützigen Akteuren zwecks Stärkung ihrer Reaktionsfähigkeit und Sicherstellung des Zugangs für alle Bürgerinnen und Bürger zu deren Dienstleistungen, Beratungs-und Unterstützungstätigkeiten sowie für die Durchführung ihrer "Interessenvertretungstätigkeiten".
  • Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Ausübung des Rechts, europäische Bürgerinitiativen vorzuschlagen und zu unterstützen. Finanzierung der technischen und organisatorischen Unterstützung für die Durchführung der Verordnung (EU) 2019/788.